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Recht & Datenschutz

Impressum, Datenschutzerklärung, AGB: Diese Pflichtangaben braucht jede Webseite

24. September 2026

Die rechtlichen Pflichtseiten sind der Teil einer Webseite, den niemand gern liest – aber jeder braucht. Fehlende oder fehlerhafte Angaben gehören zu den häufigsten Abmahngründen. Dieser Überblick zeigt, welche Seiten Sie brauchen, was hineingehört und worauf Sie bei der Umsetzung achten sollten.

Das Impressum

Die Impressumspflicht ergibt sich aus dem Digitale-Dienste-Gesetz (DDG), das 2024 das Telemediengesetz abgelöst hat. Jede geschäftsmäßig betriebene Webseite braucht ein Impressum, das leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar ist – in der Praxis: ein Link im Footer jeder Seite, maximal zwei Klicks entfernt. Pflichtangaben sind unter anderem Name und Anschrift, bei juristischen Personen Rechtsform und Vertretungsberechtigte, E-Mail-Adresse und ein weiterer schneller Kontaktweg, Handelsregister und Registernummer, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer sowie bei reglementierten Berufen die Kammer und Berufsbezeichnung. Für Online-Shops kommt der Hinweis auf die EU-Plattform zur Online-Streitbeilegung hinzu.

Die Datenschutzerklärung

Nach Art. 13 DSGVO müssen Sie Besucher darüber informieren, welche Daten Sie zu welchem Zweck verarbeiten, auf welcher Rechtsgrundlage, wie lange, ob Daten an Dritte oder in Drittländer gehen und welche Rechte Betroffene haben. Entscheidend ist, dass die Erklärung zu Ihrer tatsächlichen Webseite passt: Jedes Analyse-Tool, jeder Werbe-Pixel, jedes Formular, jeder eingebettete Dienst und jedes Newsletter-System gehört hinein. Generatoren sind ein guter Startpunkt, ersetzen aber die Pflege nicht – wer ein neues Plugin installiert, muss die Erklärung anpassen.

AGB, Widerrufsbelehrung und Verbraucherinformationen

Für reine Unternehmenswebseiten sind AGB freiwillig. Sobald Sie online Verträge mit Verbrauchern schließen – im Shop, über Buchungen oder kostenpflichtige Angebote – gelten zusätzliche Pflichten: Widerrufsbelehrung mit Muster-Widerrufsformular, Informationen zu Versandkosten, Lieferzeiten und Zahlungsarten, Preisangaben inklusive Umsatzsteuer, ein eindeutig beschrifteter Bestellbutton („zahlungspflichtig bestellen“) und eine Bestellbestätigung mit allen Vertragsinhalten. Bei bestimmten Produktgruppen kommen Kennzeichnungspflichten hinzu, etwa Grundpreise oder Energielabels.

Was oft vergessen wird

  • Erklärung zur Barrierefreiheit, wenn Ihr Angebot unter das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz fällt.
  • Cookie-Einstellungen als dauerhaft erreichbarer Link, damit Einwilligungen widerrufen werden können.
  • Bildnachweise, wenn Lizenzen eine Nennung verlangen.
  • Social-Media-Profile: Auch dort gilt die Impressumspflicht – ein Link zum Webseiten-Impressum reicht.
  • Berufsrechtliche Angaben bei Ärzten, Anwälten, Architekten, Steuerberatern und anderen reglementierten Berufen.

Technische Umsetzung

Pflichtseiten sollten von jeder Seite aus erreichbar sein, im Cookie-Banner nicht blockiert werden und sich auch bei ausgeschaltetem JavaScript aufrufen lassen. Aus SEO-Sicht setzen wir sie auf noindex, damit sie nicht in Suchergebnissen auftauchen, verlinken sie aber ganz normal. Rechtstexte selbst sollten Sie von einem spezialisierten Anbieter oder Ihrer Rechtsberatung erstellen lassen – wir binden sie technisch sauber ein und sorgen dafür, dass Ihre Webseite den Texten entspricht.

Hinweis: Dieser Beitrag gibt den Stand von September 2026 wieder, dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Für die verbindliche Einschätzung Ihres Einzelfalls wenden Sie sich bitte an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.

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Andreas Hagl
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