Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand 02.01.2025
1. Gegenstand der AGB´s
(1) Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der Pixelhoch UG (haftungsbeschränkt), nachfolgend „Agentur“ genannt, mit ihrem Vertragspartner, nachstehend „Kunde“ genannt. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht.
(2) Die Agentur erbringt Dienstleistungen aus den Bereichen Marketing, Webentwicklung, Design, Beratung, Vertrieb und Organisation. Die nähere Beschreibung der zu erbringenden Dienstleistungen ergibt sich aus der Auftragsbestätigung, deren Anlagen und etwaigen Leistungsbeschreibungen der Agentur.
2. Vertragsbestandteile und Änderung des Vertrags
(1) Grundlage für die Agenturarbeit und Auftragsbestandteil ist neben dem Angebot und seinen Anlagen das Briefing des Kunden.
(2) Jede Änderung und/ oder Ergänzung des Auftrages und/ oder seiner Bestandteile bedarf der Schriftform.
(3) Ereignisse höherer Gewalt berechtigen die Agentur, die Veranstaltung bzw. das Projekt um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.
(4) Angebote nebst Anlagen dürfen ohne Kenntnis von der Agentur Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
3. Vergütung
(1) Es gilt die im Auftrag vereinbarte Vergütung. Zahlungen sind, wenn der Auftrag nichts anderes bestimmt, innerhalb von 10 Werktagen nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Die Rechnungsstellung erfolgt bei Fertigstellung des Auftrages.
(2) Wenn der Kunde Aufträge, Arbeiten, Planungen und dergleichen ändert oder abbricht, bzw. die Voraussetzungen für die Leistungserstellung ändert, wird er der Agentur alle dadurch anfallenden Kosten ersetzen und die Agentur von allen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freistellen.
(3) Alle zu zahlenden Beträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlich gültigen Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe.
4. Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde verpflichtet sich, seinen Pflichten hinsichtlich der Zusammenarbeit, den von der Agentur gesetzten Fristen zur Lieferung von Feedback, Material und Freigaben einzuhalten. Kommt es aufgrund der Nichteinhaltung zu Verspätungen oder Mehraufwand bei der Abwicklung des Auftrags, kann die Agentur diesen Aufwand zuzüglich in Rechnung stellen.
5. Nutzungsrechte
(1) Der Kunde erwirbt mit der vollständigen Zahlung für die Dauer und im Umfang des Vertrages die Nutzungsrechte an allen von der Agentur im Rahmen dieses Auftrags gefertigten Arbeiten, soweit die Übertragung nach deutschem Recht oder den tatsächlichen Verhältnissen (besonders für Musik-, Film- und Fotorechte) möglich ist, für die Nutzung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.
6. Gewährleistung und Haftung der Agentur
(1) In keinem Fall haftet die Agentur wegen der in den Werbemaßnahmen enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Kunden. Die Agentur haftet auch nicht für die patent-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Auftrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen, Entwürfe, etc.
(2) Die Agentur haftet nur für Schäden, die sie oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben.
(3) Der Höhe nach ist die Haftung der Agentur beschränkt auf die bei vergleichbaren
Geschäften dieser Art typischen Schäden, die bei Projektschluss oder spätestens bei
Begehung der Pflichtverletzung vorhersehbar waren, es sei denn, die Agentur haftet wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit ihrer gesetzlichen Vertreter.
(4) Mit der Genehmigung von Entwürfen, Reinzeichnungen oder Internetseiten durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Texten und Bildern. Soweit der Kunde Texte und Bilder selbst zur Verfügung stellt, versichert er das ausdrückliche Einverständnis des Urhebers und/oder Inhaber der Nutzungsrechte zu sein.
7. Geheimhaltung und Datenschutz
(1) Die Agentur verpflichtet sich, alle Kenntnisse die sie aufgrund dieses Auftrags erhält, insbesondere über Produkte, Pläne, Marktdaten, Herstellermethoden, Unterlagen und dergleichen, zeitlich unbeschränkt streng vertraulich zu behandeln und sowohl ihre Mitarbeiter, als auch von ihr herangezogene Dritte ebenfalls in gleicher Weise zu absolutem Stillschweigen zu verpflichten.
(2) Der Kunde ist damit einverstanden, dass Inhalte des Auftrages und im Rahmen dieses Auftrages erstellte Leistungen von der Agentur elektronisch gespeichert und verarbeitet werden. Die Agentur und der Kunde verpflichten sich, keine elektronisch gespeicherte oder sonstige Daten an Dritte weiterzuleiten.
8. Änderung des Leistungsumfangs
(1) Nachträgliche Änderungen des vereinbarten Auftragsinhaltes bedürfen zu ihrer
Wirksamkeit der Schriftform und grundsätzlich einer Bestätigung von der Agentur in
schriftlicher oder fernmündlicher Form.
9. Salvatorische Klausel
Sollte eine der vorgenannten Bestimmungen dieser AGB aus irgendeinem Grunde nichtig,
unwirksam oder undurchführbar sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen
und des zugrunde liegenden Auftrages davon unberührt. Die Parteien sind in einem solchen Fall gehalten, an die Stelle der notleidenden Bestimmung eine wirksame und durchführbare Regelung zu setzen, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Agentur und der Kunde mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Auftrag als lückenhaft erweist.
10. Schlussbestimmungen
(1) Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Auftrag abzutreten.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist ausschließlich München.