Seit dem 28. Juni 2025 ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) anzuwenden. Es setzt den European Accessibility Act in deutsches Recht um und verpflichtet viele Unternehmen, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten. Für Webseiten und Online-Shops ist das die größte rechtliche Veränderung seit der DSGVO – und sie betrifft deutlich mehr Unternehmen, als viele annehmen.
Wer ist vom BFSG betroffen?
Das Gesetz gilt für Produkte und Dienstleistungen, die Verbraucherinnen und Verbrauchern angeboten werden. Im Web sind das vor allem Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr – also Online-Shops, Buchungs- und Terminportale und alle Seiten, über die Verbraucher einen Vertrag abschließen können. Ebenfalls erfasst sind unter anderem Bankdienstleistungen, Telekommunikation, Personenbeförderung und E-Books.
Eine wichtige Ausnahme gibt es für Kleinstunternehmen: Wer weniger als zehn Mitarbeitende beschäftigt und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme erreicht, ist bei Dienstleistungen von den Pflichten befreit. Reine Unternehmenswebseiten ohne Bestell- oder Buchungsfunktion und reine B2B-Angebote fallen nicht direkt unter das Gesetz. Trotzdem lohnt sich Barrierefreiheit auch dort – dazu unten mehr.
Welche Anforderungen gelten konkret?
Das BFSG selbst nennt keine technischen Details, sondern verweist auf die europäische Norm EN 301 549. Diese wiederum baut auf den international anerkannten Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 in der Konformitätsstufe AA auf. In der Praxis bedeutet das unter anderem:
- Wahrnehmbar: Alternativtexte für Bilder, ausreichende Farbkontraste (mindestens 4,5:1 für normalen Text), Untertitel für Videos, Inhalte, die sich ohne Informationsverlust vergrößern lassen.
- Bedienbar: Alle Funktionen sind per Tastatur erreichbar, der Fokus ist sichtbar, es gibt keine Zeitlimits ohne Verlängerung, Überschriften und Landmarken strukturieren die Seite.
- Verständlich: Klare Sprache, konsistente Navigation, verständliche Fehlermeldungen in Formularen und Hilfestellungen bei Eingaben.
- Robust: Sauberer, valider Code, damit Screenreader und andere Hilfstechnologien die Inhalte korrekt interpretieren können.
Hinzu kommt eine Erklärung zur Barrierefreiheit auf der Webseite, in der Sie beschreiben, wie Ihr Angebot die Anforderungen erfüllt und wie Nutzer Sie bei Problemen erreichen.
Was passiert bei Verstößen?
Die Marktüberwachungsbehörden der Bundesländer prüfen die Einhaltung – auch auf Hinweis von Verbrauchern oder Verbänden. Möglich sind Aufforderungen zur Nachbesserung, im Extremfall die Untersagung des Angebots und Bußgelder von bis zu 100.000 Euro. Daneben können Wettbewerber und Verbraucherverbände Verstöße abmahnen. Für bestimmte, vor dem Stichtag geschlossene Dienstleistungsverträge gelten Übergangsfristen bis 2030; für neue Webseiten und Shops gilt das Gesetz ohne Übergang.
Warum Barrierefreiheit auch ohne Pflicht sinnvoll ist
Rund jeder zehnte Mensch in Deutschland lebt mit einer Behinderung, viele weitere sind vorübergehend oder altersbedingt eingeschränkt. Eine barrierefreie Webseite erreicht diese Menschen – und sie ist nebenbei besser für alle: Klare Struktur, gute Kontraste und saubere Überschriften verbessern die Nutzerführung, die Ladezeit und die Sichtbarkeit bei Google. Viele Kriterien der Barrierefreiheit sind zugleich Kriterien für gutes SEO.
So gehen Sie vor
- Betroffenheit klären: Bieten Sie Verbrauchern online Verträge, Buchungen oder Käufe an? Fallen Sie unter die Kleinstunternehmer-Ausnahme?
- Bestand prüfen: Ein Audit nach WCAG 2.1 AA zeigt, wo Ihre Seite steht – automatisierte Tools finden etwa ein Drittel der Probleme, der Rest braucht eine manuelle Prüfung.
- Priorisieren: Zuerst die Punkte, die Nutzung verhindern (Tastaturbedienung, Formulare, Kontraste, Alternativtexte), dann die Feinheiten.
- Umsetzen und dokumentieren: Änderungen im Theme, in Inhalten und Prozessen; Erklärung zur Barrierefreiheit veröffentlichen.
- Dauerhaft sichern: Redaktionsleitfaden für Alternativtexte und Überschriften, Prüfung bei jedem größeren Update.
Wer ohnehin einen Relaunch plant, sollte Barrierefreiheit von Anfang an mitdenken – das ist deutlich günstiger, als eine fertige Seite nachträglich umzubauen.
Hinweis: Dieser Beitrag gibt den Stand von September 2026 wieder, dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Für die verbindliche Einschätzung Ihres Einzelfalls wenden Sie sich bitte an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.